Geblitzt! Wir verteidigen Sie bei Verkehrs­ordnungs­widrigkeiten!

Seit dem Mai 2014 sind Blitzerfotos noch unangenehmer: Der Führerschein ist jetzt schon bei acht Punkten weg.

Mit anwaltlicher Hilfe gibt es jedoch gute Chancen, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Nur Anwälte haben Zugang zu der Ermittlungsakte und können diese auf Fehler überprüfen. Dabei kann schon ein kleines Detail entscheidend sein.

Tipps

Wir geben Ihnen hierbei einige Tipps, die auf unserer langjährigen Erfahrung in der Bekämpfung von Bußgeldbescheiden basieren:

Oberstes Gebot: Schweigen

Bevor ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, muss die Bußgeldstelle zunächst den Fahrer ermitteln. Dazu verschickt sie einen Anhörungsbogen, auf dem man sich zu den Vorwürfen äußern kann.
Hierbei gilt: Keine Angaben zum vorgeworfenen Verkehrsverstoß machen, sondern einen Anwalt aufsuchen und mit ihm den Fall besprechen.

Angriffspunkt: Verjährung

Eine gute Angriffsmöglichkeit gegen den Bußgeldbescheid bietet die Verjährung. Sie beträgt bei Ordnungswidrigkeiten drei Monate ab der Tat. In dieser Zeit müssen die Behörden den Fahrer ermittelt und einen Bußgeldbescheid erlassen haben.

Die Verjährungsfrist kann durch eine Anhörung unterbrochen werden – von diesem Zeitpunkt an beträgt sie dann erneut drei Monate. Dies geht allerdings nur einmal. In der Regel geschieht das mit der Zustellung des Anhörungsbogens. Allerdings bewirkt auch eine Anhörung durch die Polizei eine Unterbrechung. Dies übersehen die Bußgeldbehörden häufig!

Angriffspunkt: Beweisfoto

Entscheidend ist auch die eindeutige Identifizierung des Fahrers.

Eine weitere Hürde für die Behörde ist die eindeutige Identifizierung des Fahrers über das Blitzerfoto. Achtung: Um den Fahrer auf dem Foto zu identifizieren, dürfen die Ermittlungsbehörden auch Profilbilder in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder ähnliches prüfen und den möglichen Fahrer zu Hause besuchen. Eine gerichtsfeste Identifizierung gelingt allerdings häufig nicht, sodass so ein Fahrverbot vermieden werden kann.

Allerdings kann die Verwaltungsbehörde dann eine Fahrtenbuchauflage anordnen, die üblicherweise nicht länger als ein Jahr dauert.

Angriffspunkt: Messfehler

Auch die Blitzergeräte sind nicht fehlerfrei.

Ein erfahrener Verteidiger erkennt oftmals schon mit bloßem Auge auf dem Bild, dass bei der Messung etwas schiefgelaufen ist. Bei Zweifeln kann auch ein Sachverständiger eingeschaltet werden, dessen Kosten in der Regel die Rechtsschutzversicherung übernimmt.

Ein Blitzer muss zudem stets ordnungsgemäß geeicht sein und von einem geschulten Messbeamten bedient worden sein.

Hier bringen gezielte Fragen der Verteidigung den als Zeugen vor Gericht vernommenen Messbeamten oft derart ins Schwitzen, dass das Verfahren eingestellt wird.

Angriffspunkt: Besondere Umstände

Oftmals lagen besondere Umstände vor, die dazu geführt haben, dass der Fahrer geblitzt wurde. Zum Beispiel, wenn man auf der Autobahn plötzlich einem anderen Fahrzeug ausweichen muss und deshalb eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersieht.

Hier kann oft erreicht werden, dass der Fahrer um einen Punkt in Flensburg herumkommt.

Angriffspunkt: Verzögerung des Fahrverbots

Selbst wenn einmal ein Fahrverbot nicht verhindert werden kann, so kann man den Zeitpunkt meistens dennoch so steuern, dass er z.B. in den ohnehin schon geplanten Jahresurlaub fällt.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung mit der Verteidigung bei Verkehrsordnungs­ widrigkeiten und machen Sie einen Besprechungstermin aus.

Wir fordern dann die amtliche Ermittlungsakte an, besprechen die Verteidigungsstrategie mit Ihnen und rechnen direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.


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