Mehr Erfahrung. Mehr Wissen. Mehr Kompetenz.

Das interne Ziel von RISTER • WULF & PARTNER ist es, unsere wichtigsten Kompetenzen durch Fachanwaltschaften zu untermauern. So können wir unsere Mandanten noch optimaler beraten und betreuen.

Fachanwalt darf sich ein Rechtsanwalt nur dann nennen, wenn er auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Die Berechtigung wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Dazu muss der Rechtsanwalt die entsprechende Kompetenz durch schriftliche Prüfungen und bearbeitete Fälle nachweisen.